Anpassung der Friedhofsgebühren

27. Januar 2026

Friedhof 4.jpeg Ebenso wie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung soll jede Gemeinde das Bestattungswesen kostendeckend führen. Sämtliche Ausgaben müssen also durch Einnahmen gedeckt sein. Die Kosten für Wasser und Abwasser werden regelmäßig überprüft und neu kalkuliert. Anders als bei Wasser und Abwasser, wo ein Defizit oder Überschuss in den nächsten Kalkulationszeitraum einfließt, ist dies beim Bestattungswesen nicht der Fall. Hier lagen die Einnahmen seit etlichen Jahren weit unter den Ausgaben, das Defizit betrug seit 2020 durchschnittlich rund 18.000 Euro jährlich. Daher empfahl der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss schon mehrmals eine Anpassung der Gebühren.

Mit der Einführung einer neuen Form der Bestattung, nämlich der „Urnen-Erdröhren“, legte die Gemeindeverwaltung eine neue Friedhofssatzung sowie eine neue Friedhofs-Gebührensatzung für alle Bestattungsformen vor, die ab März 2026 gelten sollen. Weil beide Satzungen ggf. auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten müssen, regte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Erich Weißenberger, in der Gemeinderatssitzung mehrere Änderungen in der Formulierung bei beiden Entwürfen aus der Verwaltung an, die überwiegend auch berücksichtigt werden sollen. In der neuen Form einer Grabstätte „Urnen-Erdröhre“ können maximal drei Urnen je Röhre eingestellt werden. Jede Röhre ist mit einer beschrifteten Steinbodenplatte abgedeckt, die Pflanzung und Pflege um die Grabplatten erfolgt durch die Gemeinde. Platte und Beschriftung werden einmalig berechnet, anschließend fallen jährliche Kosten in Höhe von 125 Euro an, wobei die übliche Ruhefrist von15 Jahren auch hier gilt. Die günstigeren Gebühren im alten Teil des Friedhofs werden künftig entfallen, weil der damit verbundene Effekt, Leerstände in den einzelnen Grabreihen zu vermeiden, nicht erreicht wurde. Anstatt kleiner sind diese leider zunehmend größer geworden. Die in diesem Teil bisher erniedrigten Gebühren werden daher angepasst, das bedeutet eine Gebührenerhöhung um über 100 Prozent für ein Einzelgrab (65 anstatt 31 Euro jährlich) bzw. mit knapp 90 Prozent für ein Familiengrab (85 anstatt 45 Euro). In den anderen Friedhofsteilen betragen die Erhöhungen, je nach Grabstätte und Abteilung, außer in der Abteilung K, jährlich 20 Euro, also zwischen 30 und 66 Prozent. Friedhof 3.jpeg Die jährliche Erhöhung der Grabstätten in der Abteilung K (ausschließlich Rasenfläche) beträgt 30 Euro, was einer Steigerung von 46 bzw. 66 Prozent entspricht. Eine von uns geforderte Vergleichsberechnung mit den Geschäftsvorfällen des Jahres 2025 ergab, dass mit den neuen Gebühren Kostendeckung erreicht worden wäre. Bei alldem ist zu berücksichtigen, dass die Pflegekosten im Friedhof bereits seit Jahren nur zum Teil dem Bestattungswesen zugerechnet werden. Den anderen Teil übernimmt die Gemeinde, weil der Friedhof öffentliche Grünfläche und Begegnungsstätte für viele Bürger ist.