In Güntersleben wird seit 20 Jahren alle drei Jahre gewählt, im Wechsel Bürgermeister und Gemeinderat. Diese für Bürgerinnen und Verwaltung missliche Lage kann nur der amtierende Bürgermeister auflösen, wenn er einen Antrag auf vorzeitige Beendigung seiner Amtszeit stellt. Natürlich kann er sich dann, zusammen mit den neuen Gemeinderäten, gleich wieder zur Wahl stellen. Die Fraktion der Unabhängigen Bürger Güntersleben (UBG) hat diesem zur letzten Gemeinderatssitzung gestellten Antrag des amtierenden Bürgermeisters selbstverständlich zugestimmt. Einfach, weil es für alle Beteiligten, insbesondere für die Wählerinnen, von Nutzen ist.
(Ernst Joßberger im Jahr 2013)
Leider haben weder der Antragsteller noch der Sitzungsleiter – in diesem Punkt war der zweite Bürgermeister am Zug – in ihrem jeweiligen teils umfangreichen Rückblick das Jahr 2013 erwähnt. Damals hatte nämlich der amtierende Bürgermeister Ernst Joßberger einen gleichlautenden Antrag einschließlich Begründung ebenfalls zur Septembersitzung gestellt. 2013 stimmten die Gemeinderäte von CSU und SPD geschlossen gegen den Antrag, was mit 6 : 8 Stimmen zur Ablehnung führte. Sie meinten wohl, es diene der Wählerschaft, weiterhin alle drei Jahre zur Wahlurne zu gehen. Unter anderem lautete damals (warum eigentlich nicht heute auch??) der Vorwurf „Wählertäuschung“, da sich der Bürgermeister immerhin für sechs und nicht nur für drei Amtsjahre bereit erklärte. Bei der anschließenden Wahl im Jahre 2014 hätte allerdings sogar jede/jeder auch die Möglichkeit gehabt, den Bürgermeister „abzustrafen“, wenn er sich erneut zur Wahl stellt. Fazit: Wir begrüßen nach wie vor die Harmonisierung der Wahl von Bürgermeister und Gemeinderat uneingeschränkt, abseits von jeglicher Parteitaktik. Wir unterstützen den mutigen Antrag des amtierenden Bürgermeisters gerne, zugestimmt haben diesmal auch die beiden anderen Fraktionen. Sie sollten sich allerdings nicht allzu sehr auf die eigenen Schultern klopfen. Ihre Vorgänger (einige sind noch persönlich bis heute im Gemeinderat vertreten) haben jedenfalls – nach „pflichtgemäßem Ermessen“ – damals dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen unnötige ganze zwölf Jahre auf die Harmonisierung der o. g. Wahlen warten mussten. Für die UBG können wir jedenfalls uneingeschränkt feststellen, dass unsere Gemeinderatsmitglieder schon 2013 wie auch jetzt 2025 ihr Ermessen pflichtgemäß zum jeweiligen Antrag im Sinne des Gesetzgebers und zum oft geäußerten Wunsch von Bürgerinnen abgewogen haben.